Nicht alle Funkdienste, die in Deutschland existieren, sind öffentlich und somit für jedermanns Benutzung erlaubt. Herausragendes Beispiel: der BOS-Funk. Dieser mobile UKW-Landfunkdienst findet Verwendung durch Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. Gesetzliche Grundlage hierfür ist die so genannte „BOS-Funkrichtlinie“ von 2000 (erlassen durch das Bundesinnenministerium).
Wichtig ist, dass der BOS-Funk den sicheren und störungsfreien Funkbetrieb aller „Bedarfsträger“ sicherstellen soll. Im Einzelnen sind das beispielsweise die Polizei, das Technische Hilfswerk, die Bundeszollverwaltung, Feuerwehren, Katastrophenschutzbehörden sowie die Notfallrettung. Technisch läuft der BOS-Funk inklusive seines Schutzes über Frequenzzuweisungen für den Sprechfunk. Dabei werden im BOS-Funk vor allem das 4m- (Frequenz von 74 – 87 MHz; Kanalraster 20 kHz, meist Fahrzeugfunkgeräte) und das 2-Meter-Band (Frequenz von 167 – 174 MHz; Kanalraster 20 kHz, meist Handfunkgeräte) verwendet, gelegentlich auch das 8m-und das 70cm-Band.