Funkscanner sind, wenn man es genau nimmt, automatische konstante Funkfrequenzenüberwacher. Wie beim automatischen Sendersuchlauf beim Fernsehen oder beim Sat-Receiver für die Satellitenanlage durchläuft der Scanner ständig alle Frequenzen und verharrt, sobald er ein Signal auf einer bestimmten Frequenz aufnimmt.
Der Erwerb und der Einsatz ist beim Funkscanner nicht strafbar. Man sollte sich jedoch bewusst machen, dass sehr wohl strafbar das bewusste und zielgerichtete Abhören beispielsweise des Polizeifunks ist.
Für private Zwecke, beispielsweise als Amateurfunker, darf man den Funkscanner allerdings einsetzen, die dort ungeheuer nützlich sind beim Aufsuchen von Funkfrequenzen, und wer dabei zufällig auch etwas vom Polizeifunk aufschnappt, macht sich damit nicht strafbar.